Mit der Praxisprüfung zur Fachkundigkeit

Seit dem 1. Juli 2020 gilt die neue Prüfungsordnung (2020). Repetentinnen und Repetenten nach R2010 erhalten mit Stichtag 1. März 2024, die letzte Möglichkeit für eine Wiederholung.

Personen, die drei Jahre Praxis im Installieren unter Aufsicht einer fachkundigen Person ausweisen und folgende Aus- und Weiterbildungen mitbringen, können über die Praxisprüfung (PX und PXP) die Fachkundigkeit erlangen:

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Elektroinstallateurin und Elektroinstallateur EFZ und Diplom einer Fachhochschule (FH) in der Energie-/Elektrotechnik (Bachelor oder Master of Science FH) oder ein Diplom einer höheren Fachschule (HF) oder einen gleichwertigen Abschluss,
  • eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines der/dem Elektroinstallateurin und Elektroinstallateur EFZ nahe verwandten Berufes oder die Maturität und ein Diplom einer eidgenössischen technischen Hochschule oder FH in der Energie-/Elektrotechnik (Bachelor oder Master of Science FH) oder ein Diplom einer HF oder einen gleichwertigen Abschluss oder
  • eidgenössisches Diplom (höhere Fachprüfung, HFP) eines dem Elektroinstallations- und Sicherheitsexperten nahe verwandten Berufes.

Bei der Praxisprüfung wird geprüft, ob die betreffende Person in der Lage ist, elektrische Anlagen selbstständig zu projektieren, zu analysieren, zu erstellen, zu ändern, in Stand zu stellen und zu kontrollieren. Das UVEK legt die Einzelheiten der Praxisprüfung in Zusammenarbeit mit den branchenüblichen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) fest. Die sicherheitsrelevanten Kompetenzen gemäss Berufsprüfung als Elektroprojektleiterin und Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit und Höherer Fachprüfung als Elektroinstallations- und Sicherheitsexpertin und -experte sind in jedem Fall zu prüfen.

Wer die Fachkundigkeit erhält, kann beim eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI eine allgemeine Installationsbewilligung beantragen. Diese berechtigt, in der ganzen Schweiz Elektroinstallationen auszuführen.

Letzte Anmeldung für Repetentinnen und Repetenten nach R2010 ist der Stichtag 1. März 2024

Zentraler Prüfungsort Zürich Altstetten

Ab dem 29. Juni 2021 finden alle Prüfungen der höheren Berufsbildung von EIT.swiss am neu eingerichteten zentralen Prüfungsort in Zürich Altstetten statt.

Die modern eingerichteten Prüfungslokalitäten bieten eine gute Grundlage für ein einheitliches Prüfungswesen, auch mit dem Ausblick auf das zukünftige «digitale Prüfen».

Mehr Informationen finden Sie in den unten stehenden Dokumenten

Gebühren

Die Prüfungsgebühr gemäss Prüfungsordnung (PO2020) beträgt CHF 3'950.- (exkl. MwSt.). Bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes wie a) Mutterschaft b) Krankheit und Unfall c) Todesfall im engeren Umfeld sowie d) Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst erhalten Prüfungskandidatinnen und -kandidaten CHF 1'860.- (exkl. MwSt.) zurückerstattet.

Für Elektro-Sicherheitsberaterinnen und -berater (CP/BS/BPEL) beträgt die Prüfungsgebühr CHF 3'150.-. Bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes wie a) Mutterschaft b) Krankheit und Unfall c) Todesfall im engeren Umfeld sowie d) Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst erhalten Prüfungskandidatinnen und -kandidaten CHF 1'340.- (exkl. MwSt.) zurückerstattet.

In den Prüfungsgebühren gemäss Prüfungsordnung PO sind die Materialkosten inbegriffen.

Termine

Die Anmeldung erfolgt online. Die erforderlichen Beilagen sind dort ersichtlich. Fehlerhafte oder unvollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Weitere Einzelheiten sind den geltenden Reglementen, Prüfungsordnungen und Wegleitungen zu entnehmen.
Als Träger der höheren Berufsbildung ist EIT.swiss für die Durchführung der höheren Fachprüfungen, der Berufsprüfung und der Praxisprüfung verantwortlich. Diese finden jährlich während mehrerer Prüfungsperioden statt. Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, können sich über die Webseite von EIT.swiss während des ganzen Jahres zu den Prüfungen anmelden. Das Zeitfenster für den Prüfungstermin liegt innerhalb von 3 – 6 Monaten nach der Prüfungsanmeldung. Sollte der angebotene Termin nicht bestätigt werden, so ist zwingend eine Neuanmeldung zur Prüfung notwendig. Mit der Prüfungsanmeldung bestätigen die Kandidatinnen und Kandidaten, prüfungsbereit zu sein und einen Termin innerhalb dem bekannt gegebenen Zeitfenster wahrnehmen zu können. Die Einhaltung der 30-Tage-Frist macht die ursprünglichen Stichtage irrelevant.

Schulen

EIT.swiss führt die Prüfungen durch und legt den Inhalt der Ausbildung fest. Die Ausbildung selbst wird von unabhängigen Schulen durchgeführt. 

Hilfsmittel

Hilfsmittel gemäss PO

Es werden alle Hilfsmittel an den Prüfungen nach Prüfungsordnung PO zugelassen. Dies gilt für die mündlichen sowie schriftlichen Teile (inkl. Arbeitsvorbereitung) an der Abschlussprüfung. Die Aufgabenstellungen werden so ausgerichtet, dass ein Nachschlagen z.B. im Internet oder den Normen nicht nötig ist, um die gestellte Aufgabe zu beantworten.

Zur Verfügung stehende Messgeräte für PO und R2010:

Für die Messungen bzw. Überprüfung der Schutzmassnahmen dürfen die Kandidaten an der Prüfung ihre eigenen, aktuellen, kalibrierten Messgeräte einsetzen.

Hilfsmittel gemäss R2010

Die zugelassenen Hilfsmittel werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Prüfungskandidatinnen und -kandidaten wird deshalb empfohlen, die Liste regelmässig zu kontrollieren.

Praktikum

Die Praktikumsausbildung wurde in Zusammenarbeit mit dem VSEK erarbeitet. Sie dient dem Transfer des theoretisch erworbenen Fachwissens bezüglich Prüfung elektrischer Anlagen in der Praxis. Die Kandidatinnen und Kandidaten lernen im Zuge der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung die Abläufe und die Notwendigkeit von Schluss-, Abnahme- und periodischen Elektrokontrollen im Alltag kennen.